
In Österreich können Sie für die 24-Stunden-Betreuung einen staatlichen Zuschuss von 800 € pro Monat erhalten. Voraussetzung: Es müssen zwei selbstständige Betreuungskräfte tätig sein und es muss mindestens Pflegestufe 3 vorliegen. Zusätzlich darf das monatliche Nettoeinkommen 2.500 € nicht überschreiten (Pflegegeld und Sonderzahlungen werden nicht mitgerechnet), sollte dies der Fall sein, gibt es eine Einschleifregelung.
Außerdem gilt: Es muss mindestens Pflegestufe 3 vorliegen und entweder eine Betreuungskraft mindestens 28 Tage vor Ort sein oder zwei Betreuungskräfte wechseln sich ab.
Je nach Bundesland sind ergänzend weitere Förderungen möglich. Diese variieren in Höhe und Voraussetzungen. Glücklich Daheim berät Sie hierzu individuell und hilft beim Antrag.
Kosten für die Betreuung (z. B. Betreuungshonorar, Fahrtkosten, Vermittlungskosten) können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Dabei werden jedoch bereits erhaltene Förderungen und das Pflegegeld vom absetzbaren Betrag abgezogen.
Das österreichische Pflegegeld wird in sieben Stufen ausbezahlt, beginnend ab Pflegegrad 1 (mindestens 65 Stunden Betreuungsbedarf pro Monat). Es dient als finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und kann flexibel zur Mitfinanzierung der Betreuung verwendet werden.
Neben den direkten Förderungen gibt es ergänzende Leistungen wie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Ersatz bei Ausfall der regulären Pflegeperson) sowie Entlastungsleistungen für Haushaltshilfen und Alltagsbegleitung. Diese helfen pflegenden Angehörigen, den Alltag besser zu bewältigen.
Glücklich Daheim begleitet Sie beim gesamten Prozess der Förderbeantragung und berät individuell zu allen Möglichkeiten. Ziel ist es, dass Sie sämtliche verfügbare staatliche Unterstützung optimal nutzen und finanziell entlastet werden.